Rufbereitschaft

Hebammenrufbereitschaft bedeutet, dass man sich mit einer Hebamme auf die Geburt vorbereitet und weiß, dass diese Hebamme bei der Entbindung auch tatsächlich dabei sein wird. Hebammenrufbereitschaft heißt, dass die Hebamme des Vertrauens zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung steht.
Die Rufbereitschaft endet nach der Geburt des Kindes.

Die Hebammenrufbereitschaft gehört nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog der Krankenkassen. Einige Krankenkassen übernehmen sie dennoch, da diese eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der hohen Haftpflichtversicherung spielt. Wir erheben eine Rufbereitschaftsgebühr von 600,00€ für Geburtshausgeburten und 800,00€ für Hausgeburten.

Was bekomme ich für die Rufbereitschaft?
Die Rufbereitschaftspauschale sichert ab, dass Sie bei einer außerklinischen Geburt zwischen 36. bis 42. Schwangerschaftswoche jederzeit absolut sicher sein können, dass die Hebamme, für die Sie sich entschieden haben, Ihnen zur Seite steht. Zu jeder Tages- und Nachtzeit ist sie für Sie erreichbar, sie kommt wenn die Geburt beginnt. Sie sind in dieser wichtigen Situation nicht allein.

Desweiteren spielt es keine Rolle, wie lange Sie die Rufbereitschaft nutzen. Sie können ab der 36. Schwangerschaftswoche bis zur Geburt sicher sein, dass Ihre Hebamme jederzeit zur Verfügung steht.

Sollten Sie sich kurzfristig, nachdem die Phase der Rufbereitschaft bereits begonnen hat, umentscheiden und beispielsweise statt der Geburtshausgeburt eine Klinikgeburt wünschen, so ist es aufgrund der entstandenen Kosten nicht möglich, die Pauschale zu erstatten.

Die Pauschale wird für die Deckung der aktuell extrem hohen Haftpflichtversicherung genutzt. Ohne diese Versicherung ist verboten, als Hebamme in Deutschland zu arbeiten. Somit sind die Hebammen gezwungen, diese Kosten über die Rufbereitschaft teilweise auf ihre Patientinnen umzulegen. Jede geburtshilflich tätige Hebamme entscheidet in einem gewissen Rahmen eigenständig über die Höhe der Pauschale. Das Geburtshaus Lebenslicht entschloss sich für diese Summe, da eine Betreuung durch eine Hebamme anders nicht mehr möglich ist.

Kursinfo

Ort:Lafontainestraße 28
06114 Halle(Saale)
Tel:0345 - 522 33 22
E-Mail:storchenposthalle@gmail.com
Kosten:

Seit dem 01.06.2026 wurde die Rufbereitschaftsgebühr entsprechend erhöht. Somit fallen Kosten für eine Geburt im Geburtshaus in Höhe von 600,00 Euro und für eine Hausgeburt in Höhe von 800,-Euro an.

Dieser Kurs wird ausgerichtet von: